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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Michelle's Fotoatelier GmbH
8854 Siebnen
www.michellezueger.ch
AUSWAHL DER FOTOS
Michelle’s Fotoatelier GmbH wählt selber alle besten Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Unscharfe, vom Licht unpassende oder unbrauchbare werden von der Fotografin aussortiert. Rohdateien werden dem Kunden nicht abgegeben.
ANZAHL DER FOTOS UND WARTEZEIT
Grundsätzlich werden alle von der Fotografin als optisch gut empfundenen Fotos dem Kunden abgegeben.
Diese Anzahl kann von Auftrag zu Auftrag variieren.
Grundsätzlich dauert es bis zur Abgabe ca. 3-4 Wochen, sofern mit dem Kunden nichts anderes besprochen wurde.
HÖHERE GEWALT
Ist es Michelle’s Fotoatelier GmbH aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Michelle’s Fotoatelier GmbH auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Michelle’s Fotoatelier GmbH kann nicht rechtlich belangt werden und es darf keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Michelle, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.
AUSFALL HOCHZEIT
Michelle’s Fotoatelier GmbH bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.
Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Michelle’s Fotoatelier GmbH.
Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Michelle’s Fotoatelier GmbH unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Michelle’s Fotoatelier GmbH ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Die Fotos dürfen vom Kunden nicht verändert werden, im Sinne von Filtern oder sonstigem, da die Fotografin viel Zeit in die Aufbereitung der Bilder investiert.
BILDRECHTE
Bei Fotografien welche Michelle’s Fotoatelier GmbH von einer Person/einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen.
Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.
Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:
„ Michelle’s Fotoatelier “ oder www.michellezueger.ch
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